2011: Ein Jahr mit vielen WahlenAm 20. Februar 2011 wird Hamburg eine neue Bürgerschaft wählen, nachdem sich das Parlament nach dem Scheitern der schwarz-grünen Koalition aufgelöst hat. Dann folgen noch mindestens sechs weitere Landtagswahlen. Alle sind wichtig, aber es besteht dabei die Gefahr, dass die Sozialversicherungswahlen in der öffentlichen Aufmerksamkeit untergehen. Vom 11. bis 21. April 2011 werden die Wahlunterlagen an alle Mitglieder der Sozialversicherung verschickt, bis zum 20. Juni muss die Wahl abgeschlossen sein. Die Wahl findet bei der Deutschen Rentenversicherung, bei fast allen Ersatzkassen und einigen wenigen Betriebs- und Innungskrankenkassen und Unfallkassen als Urwahl statt. Die Wahlunterlagen kommen ohne besonderen Antrag mit der Post direkt ins Haus. Deshalb kommt es schon jetzt darauf an, dass wir in der Familie und im Freundes- und KollegInnenkreis darüber sprechen, was Sozialwahlen sind. Die Wahlunterlagen gehören nicht in den Papierkorb, sondern die Wahlzettel sind ein Angebot zur Mitwirkung: In den Wahlen entscheiden die Mitglieder, wer für sie in den Verwaltungsräten sitzt (bei der Rentenversicherung in der Vertreterversammlung). Klar: Über die Höhe der Rente oder die Leistungen der Krankenkasse entscheidet der Deutsche Bundestag per Gesetz. Das ist auch richtig so, weil es sich um elementare Aufgaben des Sozialstaates handelt. Aber schon die Väter (hier stimmt die männliche Form leider, denn Frauen durften erst in der Weimarer Republik wählen und im Staat mitentscheiden) der Sozialversicherung in der Kaiserzeit haben ein relativ fortschrittliches, modernes Sozialversicherungsgesetz geschaffen: Der Staat setzt den Rahmen, aber die Mitglieder entscheiden in der Selbstverwaltung darüber, wie dieser Rahmen ausgefüllt wird. Die Vertreterinnen und Vertreter werden von den Mitgliedern alle sechs Jahre neu gewählt. Also auch dieses Jahr! |
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