Der Verwaltungsrat
Der 30 Mitglieder umfassende ehrenamtliche Verwaltungsrat ist oberstes Beschlussgremium der BARMER.
Seine Mitglieder werden anlässlich der Sozialversicherungswahlen von den Mitgliedern der BARMER in freier und geheimer Wahl gewählt. Im Unterschied zu anderen Kassenarten sind im Verwaltungsrat der BARMER nur die Versicherten selbst vertreten - nicht die Arbeitgeber. Die Amtszeit des Verwaltungsrates beträgt 6 Jahre. Eine Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder ist möglich. Während der hauptamtliche Vorstand ein professionelles Management sicherstellt, gewährleistet die ehrenamtliche Selbstverwaltung Basisnähe. Der Verwaltungsrat entspricht annähernd dem Aufsichtsrat einer privatwirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft. Hier werden die Grundzüge der Sozial- und Kassenpolitik der BARMER bestimmt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung getroffen. Der Verwaltungsrat wählt und überwacht die Mitglieder des Vorstandes, nimmt die Jahresrechnung der BARMER ab und entlastet den Vorstand. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat das Haushaltsrecht und legt somit auch die Beitragssätze der BARMER fest. Weiterhin beschließt er die Satzung der BARMER und entscheidet damit auch über freiwillige Versicherungsleistungen. Außer für die Krankenversicherung ist der Verwaltungsrat zugleich auch für die BARMER-Pflegekasse zuständig. |
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