Der Vorstand
Drei Vorstände führen die Geschäfte
Der dreiköpfige hauptamtliche Vorstand vertritt die Barmer gerichtlich wie außergerichtlich. Er ist für das gesamte operative Geschäft sowie alle Verwaltungsangelegenheiten verantwortlich. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt sechs Jahre. Er wird vom Verwaltungsrat gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Innerhalb der vom Vorstand erlassenen Richtlinien verwaltet jedes Vorstandsmitglied seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat über die Umsetzung von Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die finanzielle Situation und die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens zu berichten. Seit Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes 1996 werden an das professionelle Management der im Wettbewerb stehenden Krankenkassen-Unternehmen hohe Anforderungen gestellt. Der Verwaltungsrat hat nach dem Gesetz bei der Wahl des Vorstandes entsprechend darauf zu achten, dass die Mitglieder des Vorstandes die erforderliche fachliche Eignung zur Führung der Verwaltungsgeschäfte besitzen. Dies setzt neben einer Fachhochschul- oder Hochschulausbildung oder einer Fort- und Weiterbildung im Krankenkassendienst mehrere Jahre Berufserfahrung in herausgehobenen Führungspositionen voraus.
Quelle: barmer.de |
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