BeitragsbemessungsgrenzeSozialpolitik von A-Z
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen nur bis zu einer festgesetzten Höhe des Bruttoarbeitsentgeltes, der Beitragsbemessungsgrenze, gezahlt werden. Im Jahr 2007 sind das in den alten Bundesländern 5.250 Euro monatlich, in den neuen Bundesländern 4.550 Euro pro Monat.
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