Der Vorstand
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Sitz in Berlin ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der abhängig beschäftigten Angestellten sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Lehrer, Hebammen, Seelotsen, Künstler und Publizisten; sie gewähren gesetzliche
Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (kurz KVdR). Die BfA ist undesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (Behörde mit Siegelführungsbefugnis) mit autonomer Haushalts- und Vermögensführung. Die BfA wurde zum 1. August 1953 (BGBl. I S. 857) gegründet; 1911 – 1945 bestand als Träger für die Angestelltenversicherung die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, deren Aufgaben 1945 – 1953 in Westdeutschland von den Landesversicherungsanstalten wahrgenommen wurden. Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie findet ihre Grundlage im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der Fassung vom 19.2.2002 (BGBl. I S. 754). Die RV im SGB VI bildet zusammen mit den anderen gesetzlichen Altersversorgungsformen (Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Pflichtversorgung der verkammerten freien Berufe) eine der drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems, neben der betrieblichen/überbetrieblichen/tariflichen Altersversorgung (zweite Säule) und der auf privater Vorsorge aufbauenden Versorgung (gefördert im Rahmen der sog. „Riester-Rente“). Eine Sonderversorgung besteht für die Beamten der öffentlichen Hand. Zur Honorierung der gesellschaftlichen Verantwortung bezüglich der demografischen Entwicklung wird häufig eine Kinderrente für Eltern diskutiert. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Kinder zu erziehen und so volkswirtschaftliche Defekte durch Nachwuchsmangel und Kinderlosigkeit teilweise ausgleichen. |
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