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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

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Meldungen + Meinungen

Dauerbrenner Hausärztevertrag

Ausgabe, 2009/04

Eine gute Idee droht zermahlen zu werden: Ein besonderer Vertrag zwischen Hausärzten und Krankenkassen sollte dazu führen, dass die Versicherten besser betreut werden, die Qualität der Behandlung gesteigert wird und die Leistungen wirtschaftlicher erbracht werden. Die "BARMER" war mit ihrem Hausarzt- und Apothekenvertrag Vorreiter für dies Modell. Es wurde vom Sozialgericht gestoppt, weil man dort die Apotheker nicht als Teil der Versorgungskette sah. Aber der Vertrag war für die "BARMER" auch nicht mehr bezahlbar, weil der Verzicht auf einen Teil der Praxisgebühr viel Geld kostete, die erwarteten Einsparungen in den Behandlungskosten aber nicht eintraten.

Bis Juni 2009 hat der Gesetzgeber nun vorgegeben, dass es in allen Krankenkassen flächendeckende Hausarztverträge geben muss. Darüber kann man schon streiten, denn ob es Verträge gibt oder nicht, sollte man dem Wettbewerb überlassen, denn nur was etwas taugt, wird sich auch durchsetzen. Schieres Entsetzen hat bei den Krankenkassen dann aber ausgelöst, als Ende 2008 per Gesetz vorgeschrieben wurde, dass mit Organisationen für Ärzten, die mehr als 50% ihrer Gruppe vertreten, Verträge zwingend abgeschlossen werden müssen. Das ist das Gegenteil von Wettbewerb: Ein privates Monopol, nichts anderes ist es, wirkt noch schlimmer als ein öffentliches Monopol, das wenigstens demokratisch kontrolliert werden kann. Seitdem kommen neue Verträge nur noch mühsam zustande. Für den privaten Hausärzteverband war die Neureglung offensichtlich die Einladung, in Hausarztverträgen nur noch Instrumente zur Steigerung der Arzteinkommen zu sehen. Das kann es doch wohl nicht sein! Für die BARMER-VV gilt: Hausarztverträge machen nur Sinn, wenn sie für die Versicherten einen echten Mehrwert bringen und für die Kasse nicht teurer werden.



 

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