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STARTSEITE » PRESSE » Die Organisationsreform der Rentenversicherung
Die Organisationsreform der Rentenversicherung
- Was ist die Organisationsreform?
Die "Org-Reform" wird die deutschen Rentenversicherung umgestalten. Warum? Die Verwaltungsabläufe sollen besser aufeinander abgestimmt werden, LVA’en und die BfA unter einem Dach verspricht effektiverer und wirtschaftlicheres Arbeiten. Außerdem will man durch die Org-Reform mehr Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern herstellen.
Weniger Verwaltungskosten – mehr Geld für Renten.
- Was ändert sich ab 1.1.2005?
Aus der BfA und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) wird die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund).
Die weiteren Bundesträger Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse werden zum Sonderträger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Die Landesversicherungsanstalten (LVA) werden künftig die Deutsche Rentenversicherung Regionalträger X (z. B. Deutsche Rentenversicherung Hessen).
Mit der Zusammenlegung werden die Fachkompetenzen von BfA und VDR schlagkräftig gebündelt, was sich positiv auf die Politikberatung auswirken wird. Die im Rahmen der DRV Bund getroffenen Entscheidungen, bei-spielsweise im Bereich der Aus- und Fortbildung, der Auskunfts- und Bera-tungsstellen, der Rahmenbedingungen für das Benchmarking und der Ko-ordinierung der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen, werden für alle Träger verbindlich sein.
Die Namensumstellung der Rentenversicherungsträger erfolgt einheitlich zum 1. Oktober 2005. Von diesem Tag an wird die BfA zusammen mit dem VDR zur Deutschen Rentenversicherung Bund und die Regionalträger (LVA) Deutsche Rentenversicherung Regionalträger XY (z.B. Deutsche Rentenversicherung Hessen) heißen.
Wir haben dafür gekämpft, dass die BfA ihr Synonym behalten kann, denn wir unterschätzen nicht das Sicherheitsgefühl aus dem bekannten und vertrauten Kürzel. Das ist uns aber leider nicht gelungen.
Die Sozialwahlen am 1. Juni 2005 wird die BfA allerdings noch unter ihrem etablierten Namen durchführen.
- Was passiert mit den Versicherten?
Die meisten Bestandsversicherten, für die bis zum 31.12.2004 eine Versi-cherungsnummer vergeben wurde, bleiben bei dem Versicherungsträger, bei dem sie am 31.12.2004 versichert waren.
Lediglich etwa fünf Prozent dieses Personenkreises werden im Rahmen eines Ausgleichsverfahrens in einem Zeitraum von 15 Jahren einem ande-ren Versicherungsträger zugeordnet. Dieses führt auch zu keinerlei Nachteilen, sondern soll zu gleichmäßigen Arbeitsmengen bei den Renten-versicherungsträgern führen.
"Neuversicherte" werden allerdings künftig nicht mehr nach der bisherigen Einordnung als Angestellte oder Arbeiter einem Rentenversicherungsträger (BfA/LVA) zugeordnet, sondern grundsätzlich nach der Versicherungs-nummer, die bei Eintritt in die Rentenversicherung vergeben wird. Da sich die Versicherungsnummer im Laufe des Erwerbslebens bzw. während des Rentenbezugs grundsätzlich nicht mehr ändert, ist der bürokratische Aufwand gering.
Ausnahmen von dieser Versichertenzuordnung gibt es nur für Versicherte aus den Branchen der Knappschaft, der Bahn oder der Seekasse - sie werden sämtlich dem Sonderträger zugeordnet - und ebenso für Versi-cherte eines Regionalträgers, die z.B. aufgrund von Wohnsitzwechsel in den Zuständigkeitsbereiches eines anderen Regionalträgers wechseln (hier verbleibt es auch in Zukunft beim so genannten "Kontoführungswechsel").
- Was passiert mit den Auskunfts- und Beratungsstellen?
Derzeit gibt es bundesweit vor Ort Auskunfts- und Beratungsstellen (A + B Stellen) von der BfA und den Landesversicherungsanstalten (LVA).
Die Beratungsnetze der Rentenversicherungsträger werden jedoch schon seit Jahren im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen immer stärker zusammengeführt. Schon heute ist es praktisch für alle Versicherten mög-lich, jede beliebige A + B-Stelle der Rentenversicherung aufzusuchen, um sich aus ihrem oder seinem Versichertenkonto heraus beraten zu lassen. Die Vereinheitlichung des Beratungsnetzes wird mit der Org-Reform durch die Zuordnung der A + B-Stellen zu den Regionalträgern weiter konse-quent vorangetrieben.
- Spart das wirklich Kosten?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)soll als zentraler Bun-desträger künftig darauf hinwirken, dass die jährlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten der Rentenversicherungsträger bis zum Jahr 2010 um zehn Prozent der Verwaltungskosten des Jahres 2004 vermindert werden. Ein Teil dieser Einsparungen wird hierbei durch Synergieeffekte bei Fusio-nen und Kooperationen erzielt, z. B. durch den Zusammenschluss von BfA und VDR und die Schaffung des Sonderträgers. Weiterhin werden Landes-versicherungsanstalten (LVA) fusionieren. So ist z. B. der Zusammen-schluss von LVA Berlin und LVA Brandenburg geplant, außerdem planen Landesversicherungsanstalten im Norden bzw. in der Mitte Deutschlands Fusionen.
Auch intensiviert die gesetzliche Rentenversicherung den Einsatz moder-ner Steuerungsinstrumente, so z. B. das zielgerichtete Benchmarking ("Bestenvergleich") der Leistungs- und Qualitätsdaten. Im Ergebnis wer-den so Verwaltungsabläufe optimiert und Kosten eingespart.
- Wie verändern sich Selbstverwaltung und Führung?
Die Geschäftsführung der DRV Bund wird aus einem von der Selbstverwal-tung auf sechs Jahre gewählten dreiköpfigen Direktorium bestehen, an dessen Spitze der Präsident (oder vielleicht auch eine Präsidentin) steht. Das Direktorium leitet die Verwaltung und ist für die laufenden Geschäfte der DRV Bund zuständig. Dem Präsidenten werden ausdrücklich Grund-satz- und Querschnittsaufgaben und die Außendarstellung der DRV Bund zugewiesen. Daneben besteht ein so genanntes Erweitertes Direktorium, welches verschiedene Aufgaben im Bereich der Grundsatz- und Quer-schnittsaufgaben wahrnimmt.
1. Werden die neuen Bezeichnungen der Rentenversicherungs-träger nicht für Verwirrung sorgen?
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