Frauengesundheit – hohe Hürden für arme FrauenCarola Bury
14. bundesweiter Kongress Armut und Gesundheit
5. / 6. Dezember 2008 Gerechtigkeit schafft mehr Gesundheit für Alle Am Beispiel von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen (Mutter-Kind-Kuren) Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter gehören zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Krankenkassen nach Sozialgesetzbuch V (SGB V). Mit Aufnahme der Maßnahmen 2007 als Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollte frauen-, familien- und gesundheitspolitisch ein Zeichen gesetzt werden. Denn Mehrfachbelastungen durch Familie, Partnerschaft, Beruf oder soziale Rahmenbedingungen können krank machen. Der Armutsbericht der Bremer Arbeitnehmerkammer verwies bereits 2004 darauf, dass nach Angaben kassenunabhängiger Vermittlungsstellen mehr als 40% der Anträge auf Mutter- Kind-Kuren in Bremen, aber auch bundesweit, abgelehnt wurden. Davon waren auch insbesondere Frauen mit niedrigen Einkommen oder Transferzahlungen betroffen. Seit Jahresbeginn 2008 müssen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (ALG II) bei einem stationären Aufenthalt zudem die Kürzung ihrer monatlichen Regelleistung um 38 % hinnehmen. Diese Verordnung, wonach die Vollverpflegung als Einkommen zu berücksichtigen ist, führt dazu, dass armen Frauen der Zugang zu rehabilitativen und präventiven Maßnahmen verstellt ist. Frauen leben weitaus häufiger an oder unter der Armutsgrenze und dies in nahezu allen Lebensphasen. Armut und Überlastung können krank machen. Hier ist es wichtig, auch armen Frauen den Zugang zu medizinischen Maßnahmen nicht zu versperren. Anhand von zwei Bereichen soll im Folgenden dargestellt werden, wie die gesundheits- und familienpolitische Absicht des Gesetzes durch andere sozialpolitische Maßnahmen konterkariert werden:
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