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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

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Frauengesundheit – hohe Hürden für arme Frauen

Carola Bury

14. bundesweiter Kongress Armut und Gesundheit
5. / 6. Dezember 2008

Gerechtigkeit schafft mehr Gesundheit für Alle

Am Beispiel von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen
(Mutter-Kind-Kuren)

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter gehören zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Krankenkassen nach Sozialgesetzbuch V (SGB V). Mit Aufnahme der Maßnahmen 2007 als Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollte frauen-, familien- und gesundheitspolitisch ein Zeichen gesetzt werden. Denn Mehrfachbelastungen durch Familie, Partnerschaft, Beruf oder soziale Rahmenbedingungen können krank machen.
Der Armutsbericht der Bremer Arbeitnehmerkammer verwies bereits 2004 darauf, dass nach Angaben kassenunabhängiger Vermittlungsstellen mehr als 40% der Anträge auf Mutter- Kind-Kuren in Bremen, aber auch bundesweit, abgelehnt wurden. Davon waren auch insbesondere Frauen mit niedrigen Einkommen oder Transferzahlungen betroffen. Seit Jahresbeginn 2008 müssen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (ALG II) bei einem stationären Aufenthalt zudem die Kürzung ihrer monatlichen Regelleistung um 38 % hinnehmen. Diese Verordnung, wonach die Vollverpflegung als Einkommen zu berücksichtigen ist, führt dazu, dass armen Frauen der Zugang zu rehabilitativen und präventiven Maßnahmen verstellt ist.
Frauen leben weitaus häufiger an oder unter der Armutsgrenze und dies in nahezu allen Lebensphasen. Armut und Überlastung können krank machen. Hier ist es wichtig, auch armen Frauen den Zugang zu medizinischen Maßnahmen nicht zu versperren.

Anhand von zwei Bereichen soll im Folgenden dargestellt werden, wie die gesundheits- und familienpolitische Absicht des Gesetzes durch andere sozialpolitische Maßnahmen konterkariert werden:
  • Durch die Wechselwirkungen verschiedener Gesetzgebungen bzw. Verordnungen (SGB II und SGB V), die faktisch zum Ausschluss von Frauen führen, die die Kosten nicht mehr aufbringen können, aber auch

  • durch die rigide Begutachtungspraxis der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und die faktischen Ungleichheiten in Bezug auf Bundesländer und Krankenkassen.
Mutter-Kind-Maßnahmen stehen seit einigen Jahren auch Vätern in Erziehungsverantwortung offen. Da jedoch noch immer mit übergroßer Mehrheit Kindererziehung Frauensache ist, wird hier von Mutter-Kind-Kuren gesprochen.

Gliederung:
  1. Armut hat ein Geschlecht
  2. Frauen und Gesundheit
    • Belastungen-Symptome-Krankheiten
    • Lebenslage: Alleinerziehende Frauen
    • Medizinische Wirkung durch lebensweltlichen Ansatz
  3. Erschwerter Zugang zu Gesundheitsmaßnahmen für arme Frauen
    • gesetzliche Zuzahlungen bei Mutter-Kind-Kuren
    • Kürzung des ALG II-Regelsatzes für arme Frauen während einer Kur
  4. Frauengesundheit – Sparpotenzial für die Krankenkassen?
    • Müttergenesung im Kontext der Gesetzlichen Krankenversicherung
    • Ablehnungen von Mutter-Kind-Maßnahmen durch den MDK
    • Ablehnungen von Mutter-Kind-Maßnahmen nach Krankenkassen und Bundesländern
  5. Ausblick: Gesundheitsmodernisierungsgesetz - Neue Hürden für Mutter-Kind-Kuren?
Den ausfühlichen Artikel können Sie als PDF-Datei herunterladen.

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