Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung in der Arbeitslosenversicherung besteht seit Februar 2006 für Personen, die Angehörige pflegen (mind. 14 Std./wtl.), für Selbstständige mit einer Mindestwochenarbeitszeit von 15 Stunden sowie für im Ausland Beschäftigte, die außerhalb der EU oder assoziierten Staaten beschäftigt sind.
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