SocialBookmarks

Diesen Artikel bookmarken
bei ...

delicious Facebook Google Linkarena
Mister Wong oneview Socializer Twitter
Webnews Yahoo MyWeb YiGG


Links

BARMER GEK Krankenkasse

  STARTSEITE » SOZIALPOLITIK VON » Geringverdiener

Geringverdiener

Sozialpolitik von A-Z

Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die nicht mehr als 325 Euro im Monat verdienen, sind von eigenen Beiträgen befreit. Für diese "Geringverdiener" übernimmt der Arbeitgeber
  • beide Beitragsanteile,
  • gegebenenfalls den zusätzlichen Beitrag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung sowie
  • den Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent.
Wird durch eine Sonderzahlung (zum Beispiel Weihnachtsgeld) die Geringverdienergrenze überschritten, so tragen Arbeitgeber und Auszubildender die Beiträge aus dem die Grenze übersteigenden Betrag je zur Hälfte.

Quelle: www.barmer.de


 

Sozialwahl

Sozialwahl. Richtig. Wichtig

Sozialwahl 2011

Sozialwahl - was ist denn das?

Frauengesundheit

Frauen-Themen

Informationen zum Thema Frauen, Frauengesundheit und Gesundheitsförderung ... [ mehr ]

 
 
Powered by Etomite CMS.