Gesundheitsfonds – das erste halbe JahrAusgabe, 2009/07
Seit dem 1. Januar 2009 ticken die Uhren in der Gesetzlichen Krankenversicherung anders. Nicht mehr der Verwaltungsrat der Krankenkasse entscheidet über den Beitragssatz, sondern die Bundesregierung per Rechtsverordnung. Für alle Krankenkassen gilt jetzt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 %, der aus dem Konjunkturpaket II für eine begrenzte Zeit auf 14,9 runtersubventioniert wird, um den inländischen Konsum zu stärken.
Gleichzeitig ist der Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen auf eine neue Basis gestellt worden. Für kranke Versicherte gibt es jetzt mehr Geld. Damit lohnt es sich für die Krankenkassen jetzt weniger als vorher, nur gesunde und einkommensstarke Mitglieder zu werben, also Rosinen zu picken, und eine gute Versorgung kranker Mitglieder den großen „Versorgerkassen“ wie der BARMER zu überlassen. Was hat die neue Welt nun für die BARMER gebracht? Sicher ist die Eigenverantwortung der Kassen durch den bundesweit einheitlichen Beitrag geringer geworden. Aber der Vorteil für die BARMER ist, dass für andere Kassen die Rosinenpickerei weniger lohnt, und der Beitrag der Krankenkassen im Wettbewerb untereinander keine Rolle mehr spielt. Der Nachteil für die anderen Kassen ist der Vorteil für die BARMER, weil sie nun mit ihren vielen Geschäftsstellen, gutem Service und besonderen Versorgungsverträgen punkten kann. Das gilt aber nur für das Jahr 2009 – die Bundestagswahlen im Herbst lassen grüßen. Nur in diesem Jahr sollen durch den Allgemeinen Beitragssatz von zur Zeit 14,9 %, der an den Gesundheitsfonds abgeführt wird und anschließend an die einzelnen Krankenkassen nach der Zahl der Versicherten und ihrem Krankheitsstatus verteilt wird, 100 % der Ausgaben der Kassen gedeckt werden. Danach nur noch 95 % der Ausgaben. Das hat zur Konsequenz, dass absehbar alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben müssen. Der wird aber nicht mehr paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, sondern nur von den Versicherten. Das ist eine Kopfprämie und der Einstieg in den Ausstieg der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung. Die Reformvorstellungen von CDU und FDP lassen grüßen. Vier Wochen nach der Entscheidung der Bundesregierung über den einheitlichen Beitragssatz im November 2008 war der Beschluss schon von der Realität überholt. Die Folgen der Finanzkrise schlugen durch, die Schätzung der Einkommensentwicklung für 2010 wurde nach unten korrigiert. Dadurch entstand ein Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung von fast drei Milliarden Euro. Den Wahltermin Herbst 2009 fest im Blick wurde seitens der Bundesregierung sofort zugesagt, die Differenz von 2,9 Mrd. Euro über einen Kredit zu finanzieren, der ab 2011 von den Krankenkassen zurückzuzahlen ist. Wovon wohl? Logischerweise dann über einen höheren Zusatzbeitrag, denn der prozentuale Allgemeine Beitragssatz wird nach dem Gesetz erst erhöht, wenn weniger als 95 % der Ausgaben gedeckt sind. Die Zeche zahlt also der Versicherte alleine, ohne Beteiligung der Arbeitgeber. Alles andere als eine gerechte Lösung! |
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