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Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.

  STARTSEITE » FRAUENTHEMEN » Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen

Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen

Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat im Juli 2007 sein insgesamt etwa über 903 Seiten umfassendes Gutachten mit dem Titel "Kooperation und Verantwortung – Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung" vorgelegt.
Ulrike Hauffe
28.08.2007

Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat im Juli 2007 sein insgesamt etwa über 903 Seiten umfassendes Gutachten mit dem Titel „Kooperation und Verantwortung – Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ vorgelegt. Es ist von hohem Interesse sowohl für die politisch Verantwortlichen als auch für die Beteiligten im Gesundheitswesen, da davon auszugehen ist, das die Vorschläge des Sachverständigenrates zum Teil Eingang in die Gesetzgebung finden könnten.

Das Gutachten umfasst folgende Kapitel:
  1. Einleitung: Kooperation und Verantwortung als Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung
  2. Die Entwicklung der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe als Beitrag zu einer effizienten und effektiven Gesundheitsversorgung
  3. Integrierte Versorgung in der GKV: Entwicklung, Stand und Perspektiven
  4. Krankenhauswesen: Planung und Finanzierung
  5. Qualität und Sicherheit: Angemessenheit und Verantwortlichkeit in der Gesundheitsversorgung
  6. Primärpräventionen in vulnerablen Gruppen (Vulnerabilität im Sinne erhöhter Erkrankungs-, Behinderungs- und Sterbewahrscheinlichkeit findet sich insbesondere häufig dort, wo die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, deren volle Teilhabe an der Gesellschaft prekär oder beschädigt ist – z.B. Arbeitslose und alte Menschen - mit engen oder armen materiellen Verhältnissen zusammentrifft.)
Auftragsgemäß zeigt der Sachverständigenrat damit Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens auf.

Der Sachverständigenrat fordert vor allem eine medizinische Orientierung, die sich nicht wie bisher vor allem in Kostendämpfungsmaßnahmen erschöpft. Nach wie vor mangele es der deutschen Gesundheitspolitik an einer expliziten Zielorientierung. Trotz einiger positiver Ansätze müssten die Gesundheitsförderung und die Prävention verbessert werden. Partizipation und Eigenverantwortung der PatientInnen müssten gestärkt werden.

Verbesserungsmöglichkeiten bestünden bezüglich der Vermeidung bzw. Minimierung von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Die Versorgungsforschung bedürfe einer stärkeren Förderung.

Die Vorschläge zur Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe zielen darauf ab, einen optimalen Einsatz der personellen Ressourcen zu erreichen. Die Potenziale der verschiedenen Berufsgruppen sollen für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung genutzt werden. Dabei wird empfohlen, nicht-ärztliche Gesundheitsberufe stärker einzubeziehen. Neue Kooperationsformen und entsprechend ausgestaltete Verantwortlichkeiten könnten zu einem besseren Einsatz der finanziellen Mittel führen. Hierzu werden im Gutachten interessante Vorschläge unterbreitet. Dies setzt jedoch voraus, dass die Berufsgruppen auch bereit sind, im Rahmen neuer teamorientierter Arbeitsformen eine Neuordnung der Tätigkeitsfelder zu akzeptieren und entsprechend die Verantwortung zu übernehmen. Der Sachverständigenrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Praxis in anderen Ländern. So berechtigt und wichtig die Diskussion hierzu ist, ist es gelebte Erfahrung, dass Änderungen auf diesem Gebiet bei den Beteiligten auf vehementen Widerstand treffen werden. Änderungen erfordern viel Geduld und Zeit. Aber in einer sich wandelnden Arbeitswelt sei dies ein berechtigtes und wichtiges Thema.

In seinem letzten Kapitel stellt der Sachverständigenrat fest, dass systematische Primärpräventionen bei vulnerablen Gruppen (s.o.) eine notwendige neue Schwerpunktsetzung der Gesundheitspolitik sein muss. Im Hinblick auf die Primärprävention sollte das geplante Präventionsgesetz auf die Unterstützung mit öffentlichen Mitteln nicht hinter den in der letzten Legislaturperiode gescheiterten Entwurf zurückfallen. Dieser sah ein jährliches Volumen von rund 250.000.000 € vor, was 1,6 Promille der Gesamtausgaben für Gesundheit in Deutschland entspricht.
Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen als PDF-Datei zum herunterladen.

www.svr-gesundheit.de

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