Hinzuverdienst für Witwen, Witwer oder Waisen
Witwen, Witwer oder Waisen können neben einer Hinterbliebenenrente in bestimmten Grenzen hinzuverdienen. Erst wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten, wird ihr Einkommen auf die Rente angerechnet. Dieses Verfahren nennt man auch Einkommensanrechnung.
Die Freibeträge richten sich zum einen danach, ob die Rente an eine Witwe, einen Witwer oder eine Waise gezahlt wird. Zum anderen hängen sie vom Wohnsitz ab. Witwen und Witwer, die in den alten Bundesländern wohnen, können zurzeit 693,53 Euro hinzuverdienen, ohne dass eine Einkommensanrechnung erfolgt. Für Witwen und Witwer, die in den neuen Bundesländern wohnen, liegt der Freibetrag bei 609,58 Euro. Werden ein oder mehrere Kinder erzogen, steigt der Freibetrag für jedes Kind um 147,11 Euro in den alten und um 129,30 Euro in den neuen Bundesländern. Wer eine Erziehungsrente bekommt, kann im gleichen Umfang wie eine Witwe/wie ein Witwer hinzuverdienen. Waisen können 462,35 (alte Bundesländer) und 406,38 Euro (neue Bundesländer) ohne Anrechnung ihres Einkommens auf die Rente verdienen. Wichtig, wenn man umzieht Der Freibetrag hängt vom Wohnort ab. Wer von den alten in die neuen Bundesländer umzieht, sollte bedenken, dass damit der Freibetrag sinkt. Es besteht kein Anspruch auf den vor dem Umzug gültigen Freibetrag. |
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