Renteneintrittsalter
Um Altersrente zu erhalten, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein bestimmtes Alter erreicht haben. Für die sogenannte Regelaltersrente beträgt diese Altersgrenze 65 Jahre. Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964 werden dann erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können.
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