Schwierige Aufgabe für SelbstverwaltungAusgabe, 2009/09Zum Schluss, aber nicht unwichtig: Die Verwaltungsräte. Die GEK hat 22 Verwaltungsräte, die über die Listen von IG-Metall und verd.i gewählt wurden. Der Verwaltungsrat der BARMER hat 30 Mitglieder, wobei die Gewerkschafter die kleinste Gruppe stellen und die beiden anderen Fraktionen Wählergemeinschaften sind, darunter eben auch unsere BARMER-VV mit 11 Mitgliedern. Der neue Verwaltungsrat, das ist nach dem Gesetz zwingend, wird ebenfalls 30 Mitglieder haben, so dass alle bisherigen BARMER-Fraktionen erklärt haben, sie würden freiwillig auf Sitze verzichten, um den Vertretern der GEK Sitze im neuen Verwaltungsrat zu garantieren. Die Einigung besteht darin, dass künftig die BARMER-IG, die BARMER-VV und die Gewerkschaften jeweils zehn Sitze haben werden. Formal läuft es so, dass bei einer Vereinigung im Verlauf einer laufenden Wahlperiode das Bundesversicherungsamt die Mitglieder des neuen Verwaltungsrates ernennt, und die Vereinigungen dazu Vorschläge machen. Mit dieser Sitzverteilung ist sichergestellt, dass keine Gruppe eine satzungsändernde Mehrheit hat, sondern die Mehrheit auf die Minderheit zugehen muss. Das ist wichtig, um eine gemeinsame Arbeit auf der Basis gegenseitigen Vertrauens zu ermöglichen. Diese Regelung kann bis zur nächsten Sozialwahl 2011 fest vereinbart und durchgesetzt werden. Darüber hinaus ist zwischen den Fraktionen vereinbart worden, dass dies Verhältnis auch in 2011 angestrebt wird, was nur dann umgesetzt werden kann, wenn man sich auf "Friedenswahlen" verständigt. Das ist nur umsetzbar, wenn keine weiteren Listen antreten. Friedenswahlen sind sowohl für uns als auch für unsere Kollegen und Kolleginnen von der IG eine harte Nuss, denn wir haben immer vertreten, dass vereinbarte Listen keine Wahlen sind. Aber manchmal ist etwas im Prinzip richtig, was im historischen Moment falsch ist. Das ist hier wohl so. Wer den GEK-Vertretern in der Selbstverwaltung in 2011 eine faire Chance geben will, sich mit den eigenen Ideen und der Tradition der GEK wiederzufinden, wird diesen Weg gehen müssen, aber er muss die Ausnahme bleiben. Für die BARMER-VV wird es ohnehin ein schwieriger Prozess, weil kurzfristig darüber entschieden werden muss, wer künftig nicht mehr als Hauptmitglied im Verwaltungsrat dabei sein kann, sondern seine Fähigkeiten an anderer Stelle für die BARMER fruchtbar macht. Ein kleiner Preis für eine große Entscheidung, die die BARMER stärkt. Was ändert sich konkret für die Mitglieder? Erst einmal nichts. Der Zusammenschluss erfolgt nach dem Reißverschlussprinzip von oben nach unten: Erst werden die zentralen Fragen geklärt, dann muss das Bundesversicherungsamt und das Kartellamt dem Zusammenschluss zustimmen, erst dann folgt die Umsetzung auf der Handlungsebene. Viele Fragen sind noch ungeklärt, insbesondere wie mit unterschiedlichen Ansprüchen auf Satzungsleistungen umgegangen werden soll. Für viele Monate wird es deshalb notgedrungen parallele Strukturen geben, denn man kann die Uhren nicht anhalten und neu erfinden. Auf beide Kassen kommt sehr viel Arbeit zu, damit der Zusammenschluss für Versicherte und Leistungserbringer keine Störungen bringt. Aber das Ziel lohnt die Mühe! |
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