SocialBookmarks

Diesen Artikel bookmarken
bei ...

delicious Facebook Google Linkarena
Mister Wong oneview Socializer Twitter
Webnews Yahoo MyWeb YiGG


Links

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

  STARTSEITE » SOZIALPOLITIK VON » Einspruchsgesetz

Einspruchsgesetz

Sozialpolitik von A-Z

E. sind Gesetze des Bundes, zu denen die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, gegen die er aber Einspruch erheben kann (Art. 77 GG). Der Einspruch kann von einer Mehrheit des Bundestages in einer erneuten Beratung des entsprechenden Gesetzes zurückgewiesen werden. Ggt.: Zustimmungsgesetze

Quelle: Schubert/Klein, Das Politiklexikon, Bonn 2001: Verlag J.H.W. Dietz


 

Sozialwahl

Sozialwahl. Richtig. Wichtig

Sozialwahl 2011

Sozialwahl - was ist denn das?

Frauengesundheit

Frauen-Themen

Informationen zum Thema Frauen, Frauengesundheit und Gesundheitsförderung ... [ mehr ]

 
 
Powered by Etomite CMS.