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Zahnersatz

Sozialpolitik von A-Z

Ab 1.1.2005 gelten neue Regeln für Zahnersatz. Versicherte bekommen jetzt so genannte "befundbezogene Festzuschüsse", das heißt: Je nach Befund zahlt die Krankenkasse einen Festbetrag, egal, was der Zahnarzt oder die Zahnärztin an Kosten in Rechnung stellt.

Die Bonusregelungen bleiben, werden an das Festzuschuss-System angepasst. Das heißt: Versicherte (ab 18), die in ihrem Bonusheft nachweisen, dass sie ihre Zähne mindestens fünf Jahre regelmäßig gepflegt haben, haben Anspruch auf 60% der jeweiligen Regelversorgung.
Versicherte, die das über 10 Jahre nachweisen können, bekommen 65%.

Härtefallregelungen für den Bereich Zahnersatz für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bleiben erhalten. Versicherte haben in Fällen einer unzumutbaren Belastung Anspruch auf einen Beitrag bis zur Grenze des doppelten Festzuschusses. Damit erhalten sie die Regelversorgung kostenfrei.


 

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