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Sozialwahl - was ist denn das?
Über 47 Millionen Versicherte, RentnerInnen und ArbeitgeberInnen sind aufgerufen, ihre "Versichertenparlamente" zu wählen:
- in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- in der gesetzlichen Unfallversicherung
- in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die "Versichertenparlamente" wählen und kontrollieren die Vorstände und Geschäftsführungen der Versicherungsträger. Sie wirken mit bei der Erfüllung der trägereigenen Aufgaben.
Der letzte Wahltag war der 1. Juni 2005.
Die KandidatInnen werden von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung sowie von Arbeitgebervereinigungen vorgeschlagen.
Die gewählten VertreterInnen wirken bei Entscheidungen mit, die sich unmittelbar auf die soziale Sicherheit der Versicherten, RentnerInnen und der jeweiligen Familienangehörigen auswirkt.
Wer wählt, entscheidet darüber, von wem sie oder er vertreten wird !
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Mehr Informationen finden Sie auf unserer speziellen Sozialwahl-Homepage.
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