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Deutsche Rentenversicherung Bund

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Unsere Vertreter in der Deutschen Rentenversicherung Bund

BARMER GEK VV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

Die Selbstverwaltungsgremien bei der Rentenversicherung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat allerdings eine Doppelfunktion. Sie nimmt einerseits Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Deutsche Rentenversicherung wahr und ist gleichzeitig ein bundesweit tätiger Versicherungsträger der allgemeinen Rentenversicherung. Sie hat daher zwei weitere Selbstverwaltungsorgane: die Bundesvertreterversammlung und den Bundesvorstand.

Bei den Sozialversicherungswahlen wählen Versicherte und Rentner die Vertreter der Versicherten, die Arbeitgeber wählen getrennt davon ihre Vertreter in die Vertreterversammlung. Von der Vertreterversammlung werden die Mitglieder des Vorstandes gewählt. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane arbeiten ehrenamtlich und damit unentgeltlich.

Die BARMER GEK VV ist zurzeit in der Vertreterversammlung sowie im "Organisations- und Bauausschuß des Vorstandes" vertreten.

Welche Entscheidungen werden durch unsere Vertreter getroffen?

Der Gesetzgeber hat in der Rentenversicherung weitgehend geregelt, ob und in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind. Die Entscheidungen aber, wie die gesetzlichen Regelungen umzusetzen sind, erfolgen durch die Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten selbst. Die Selbstverwaltung trifft die wesentlichen Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal. So beschließt die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund den zweitgrößten öffentlichen Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland und wählt die ehrenamtlichen Versichertenberater.
Diese stehen den Versicherten kostenlos und vor Ort in allen Fragen der Rente helfend zur Seite. In jedem Stadt- und Landkreis Deutschlands praktizieren insgesamt 2.600 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater besondere Kundennähe.

Die BARMER GEK VV stellt zurzeit ca. 100 Versichertenberater.

Das unmittelbare Engagement der Selbstverwaltung zeigt sich auch in den Widerspruchsausschüssen. Legt ein Versicherter oder Rentner Widerspruch gegen einen Bescheid ein, prüfen die in den Ausschüssen ehrenamtlich tätigen Versicherten- und Arbeitgebervertreter alle getroffenen Entscheidungen ganz konkret - also Interessenvertretung und Kontrolle in einem.

Auch hier sind wir mit etlichen ehrenamtlichen Vertretern beteiligt um Ihre Interessen zu vertreten.

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de



 

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