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Versicherungspflicht

Angestellte, Arbeiter und Auszubildende sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert, so auch in der Rentenversicherung. Für Selbstständige gibt es besondere Regelungen. Nicht versicherungspflichtig, also versicherungsfrei, sind z. B. Beamte, Schüler und Bezieher von Altersvollrenten. Geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind, haben die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten.


 

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