Wie kommt der Versicherte zu seinem RechtAusgabe, 2009/04
Prof. Felix Welti von der Fachhochschule Neubrandenburg hat eine interessante Studie zu den Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Versicherten vorgelegt. Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, werden die von der Selbstverwaltung besetzten Widerspruchsausschüsse tätig. Bei 70 Mio. Versicherten gab es 2006 137.641 Widerspruchsverfahren, davon wurden rund ein Viertel unmittelbar nach dem Widerspruch von den Kassen zugunsten der Versicherten erledigt und 31.000 Widersprüche wurden zurückgenommen. Es kam also in rund der Hälfte der Fälle zu Entscheidungen der Widerspruchsausschüsse, davon waren rund 7.000 ganz oder teilweise für die Versicherten erfolgreich. Am häufigsten waren Streitigkeiten über Zuzahlungen, gefolgt von Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen. Nicht überraschend: Am häufigsten sind chronisch Kranke bei den Widerspruchsverfahren vertreten. Beunruhigend: Die Erfolgsquote ist umso höher, je höher der Bildungsstand der Versicherten. Ein deutlicher Hinweis, dass die Fähigkeit, einen Streit schriftlich auszutragen, über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Wichtig für die Mitglieder unserer BARMER-VV: Wann immer wir können, sollten wir Mitgliedern helfen, ihr Anliegen schriftlich vorzubringen. Das "Nein" am Telefon ist schnell ausgesprochen; nicht jeder BARMER-Mitarbeiter/in hat vielleicht zu jeder Zeit die Geduld und das Einfühlungsvermögen, um ein wirkliches Problem zu erkennen, auch wenn es so sein sollte. Wer schreibt, bleibt!
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